MPU-Fragen
Empfehlen Sie eigentlich den Weg über die MPU, oder funktioniert auch der EU-Führerschein?
Er funktioniert zunächst. Es kann Ihnen aber passieren, dass Sie eines Tages dennoch zur MPU "gebeten" werden, Ihnen ansonsten der Gebrauch für Deutschland untersagt wird. Wir klären Sie auf, die Entscheidung liegt ganz bei Ihnen.
Bekomme ich von Ihnen tatsächlich ein echtes Gutachten von einer zugelassenen Untersuchungsstelle?
Selbstverständlich. Sie absolvieren die MPU tatsächlich, da alles andere keinen Sinn machen würde. Die Führerscheinstelle schickt Ihre Akte an eine amtlich anerkannte Begutachtungsstelle für Fahreignung ( BfF ).
Wie können Sie so sicher sein, dass ich ein positives Gutachten erhalten werde?
Wir praktizieren keine Massenabfertigung. Wir besuchen Sie in Ihrem Lebensumfeld, lernen Sie kennen und können uns somit einen recht guten Eindruck von Ihnen, Ihrem Umfeld und Ihrer Problematik machen. Wir verfügen über die Kontakte, die es uns ermöglichen, Sie außerhalb der "Fließbandabfertigung" bevorzugt unterzubringen.
Können Sie jeden MPU-Fall annehmen und schnellstens zum Erfolg führen?
Nein. Bei Heroinabhängigkeit ist ein Jahr nachgewiesener Abstinenz zwingend.Ähnlich verhält es sich, wenn Sie in der Vergangenheit eine stationäre Langzeittherapie mit der Diagnose "Alkoholabhängigkeit" absolviert hatten und diese Maßnahme aktenkundig ist. Allerdings sollten Sie - um dies abzuklären - uns dennoch kontaktieren.
Andere MPU-Fragen
Die MPU als Chance
Die MPU bietet dem Probanden die Chance, die Behörde nach einer gewissen Zeit der innerlichen Umorientierung, vom (Wieder-) Erwerb der Eignung zu überzeugen. Keineswegs ist die MPU eine zweite Strafe! Die MPU will nicht bestrafen, sondern die (wieder-) erlangte Eignung feststellen. Wird die Eignung festgestellt, kann der Proband wieder seinen Führerschein erwerben bzw. zurückerhalten. Kann die Eignung nicht festgestellt werden, so hat sich der Proband nicht (genügend) gewandelt. Gewissermaßen bestraft ihn die MPU für den Nichtvollzug einer notwendigen Wandlung, keineswegs aber für eine vorangegangene Auffälligkeit, für die der Proband ja auf andere Weise bereits bestraft wurde.